des Herrn ist, und er sieht sich genöthigt, diese Er- scheinung unter jene neuen Dinge zu zählen, die er in fremden Ländern sieht. Ueber die Fußwaschung. Dieß ist eine Verordnung in unserer Kirche, welche durch die dienstleistenden Glieder derselben ausgeübt wird. Sie wird auch von andern Gliedern ausgeübt, jedoch nicht als eine kirchliche Verordnung, sondern als ein Beispiel der Demuth und Herablassung in kleinen religiösen Zirkeln und Familien. Gleich wie Christus Seinen Jüngern die Füsse wusch, so waschen auch sie dieselben unter einander. Nachdem unsere Priester berufen und ordinirt wor- den sind, müssen sie auch sogleich ihren Standpunkt einnehmen. Ist ihnen befohlen, zu reisen und zu predi- gen, so müssen sie gehen, sind sie aber lokal bestimmt, so müssen sie bleiben. Haben sie im Verlaufe von zwei oder drei Jahren sich getreu in der Erfüllung der ihnen auferlegten Berufspflichten gezeigt, und sind sie von Gott und der Kirche als gut befunden worden, dann werden sie einberufen zu einer feierlichen Versammlung. Und unter gemeinsamen Beten und Fasten umgürtet sich der Präsident der Kirche mit einem Tuche, und wäscht und trocknet ihnen ihre Füsse, und hierauf wird ihr Haupt und Körper mit dem heiligen Oele gesalbt. Dieses Waschen ist ein Zeichen, daß sie ihre Kleider gereinigt haben von den Seelen der Menschen; und sie sind dann anerkannt als Bürger des Herrn, nachdem sie sich aller der Pflichten entledigt hatten, unter wel- chen sie zu der Welt standen. Und immer hernach müssen wir dem Herrn dienen in aller Reinheit und Gerechtigkeit in was immer für einem Amte Er uns berufen hat, entweder zu reisen und zu predigen, oder den Kirchen vorzustehen. |
Ueber patriarchalische Segnung und ein Wort über Ehe. Es ist ein Gesetz unserer Kirche, daß jeder Vater seine Kinder zu irgend einer gelegenen Zeit zusammen rufe, um ihnen seine Hände aufzulegen und sie zu seg- nen, ehe er sterbe. Wenn sich nun der Fall ereignet, daß in unserer Kirche Personen sind, deren Väter todt, oder nicht un- sers Glaubens sind, so haben wir einen Patriarchen, dessen Geschäft es ist, solchen seine Hände aufzulegen, und sie an Vaters Statt zu segnen, damit keiner ohne Vaters Segen bleibe, der in unserer Kirche als sehr wichtig betrachtet wird. Allen Personen in unserer Kirche ist es erlaubt, zu heirathen, sobald sie das gehörige Alter erreicht ha- ben, vorausgesetzt, daß sie in keiner nahen Verwandt- schaft stehen. Es ist den Gliedern unserer Kirche sehr ernstlich enbefohlen, (jedoch nicht gänzlich verboten) keine Person von einer andern Religion zu heirathen. Jene, welche so thun, werden als unweise und als schwach im Glauben betrachtet. |
Hier liegt eine überaus bedeutende Änderung vor. Der
patriarchalische Segen wird hier mit dem väterlichen Segen gleichgesetzt, und
die Aufgabe des Patriarchen sei es, die Problemfälle abzufedern. Heute wird eine
strikte Trennung beider Segen gemacht. Ein väterlicher Segen hat nicht mehr eine
so abschließende Bedeutung und kann somit mehrmals gegeben werden. Ein
Patriarchalischer Segen wird nur noch durch den Patriarchen und nur einmal im Leben
gegeben. Dabei wird in mystischer Atmosphäre das ewige Leben und derlei Dinge
bei Gehorsam verheißen; konkrete Angaben über die Zukunft erhält man
jedoch nicht, falls der Patriarch solche Andeutungen macht, z.B. bezüglich des
Zweiten Kommens, so werden diese aus dem Protokoll gestrichen. Schon oft wurde nunmehr
verstorbenen Personen verheißen, sie würden zu Lebzeiten die Wiederkunft
Christi erleben, daher auch die heutige Vorsichtsmaßnahme.
An der Lehre zur Heirat hat sich nichts geändert, doch
wagt sich niemand mehr, es so klar zu formulieren: Wer ein Nichtmitglied heiratet,
hat kein oder nur ein sehr schwaches Zeugnis.