des Herrn ist, und er sieht sich genöthigt, diese Er- scheinung unter jene neuen Dinge zu zählen, die er in fremden Ländern sieht. Ueber die Fußwaschung. Dieß ist eine Verordnung in unserer Kirche, welche durch die dienstleistenden Glieder derselben ausgeübt wird. Sie wird auch von andern Gliedern ausgeübt, jedoch nicht als eine kirchliche Verordnung, sondern als ein Beispiel der Demuth und Herablassung in kleinen religiösen Zirkeln und Familien. Gleich wie Christus Seinen Jüngern die Füsse wusch, so waschen auch sie dieselben unter einander. Nachdem unsere Priester berufen und ordinirt wor- den sind, müssen sie auch sogleich ihren Standpunkt einnehmen. Ist ihnen befohlen, zu reisen und zu predi- gen, so müssen sie gehen, sind sie aber lokal bestimmt, so müssen sie bleiben. Haben sie im Verlaufe von zwei oder drei Jahren sich getreu in der Erfüllung der ihnen auferlegten Berufspflichten gezeigt, und sind sie von Gott und der Kirche als gut befunden worden, dann werden sie einberufen zu einer feierlichen Versammlung. Und unter gemeinsamen Beten und Fasten umgürtet sich der Präsident der Kirche mit einem Tuche, und wäscht und trocknet ihnen ihre Füsse, und hierauf wird ihr Haupt und Körper mit dem heiligen Oele gesalbt. Dieses Waschen ist ein Zeichen, daß sie ihre Kleider gereinigt haben von den Seelen der Menschen; und sie sind dann anerkannt als Bürger des Herrn, nachdem sie sich aller der Pflichten entledigt hatten, unter wel- chen sie zu der Welt standen. Und immer hernach müssen wir dem Herrn dienen in aller Reinheit und Gerechtigkeit in was immer für einem Amte Er uns berufen hat, entweder zu reisen und zu predigen, oder den Kirchen vorzustehen. |
Ueber patriarchalische Segnung und ein Wort über Ehe. Es ist ein Gesetz unserer Kirche, daß jeder Vater seine Kinder zu irgend einer gelegenen Zeit zusammen rufe, um ihnen seine Hände aufzulegen und sie zu seg- nen, ehe er sterbe. Wenn sich nun der Fall ereignet, daß in unserer Kirche Personen sind, deren Väter todt, oder nicht un- sers Glaubens sind, so haben wir einen Patriarchen, dessen Geschäft es ist, solchen seine Hände aufzulegen, und sie an Vaters Statt zu segnen, damit keiner ohne Vaters Segen bleibe, der in unserer Kirche als sehr wichtig betrachtet wird. Allen Personen in unserer Kirche ist es erlaubt, zu heirathen, sobald sie das gehörige Alter erreicht ha- ben, vorausgesetzt, daß sie in keiner nahen Verwandt- schaft stehen. Es ist den Gliedern unserer Kirche sehr ernstlich enbefohlen, (jedoch nicht gänzlich verboten) keine Person von einer andern Religion zu heirathen. Jene, welche so thun, werden als unweise und als schwach im Glauben betrachtet. |
Diese Verordnung ist heute in der Kirche fast vollständig in
Vergessenheit geraten, nachdem sie einmal sehr populär geworden war. Sie wird oft
als Tempelverordnung aufgeführt, obwohl sie offensichtlich nicht nur im Tempel
stattfand. Die Fußwaschung zusammen mit der hier angedeuteten Salbung brachte
die Anerkennung als Bürger des Herrn, das heißt nichts anderes, als daß
ihnen die Erhöhung auf den Kopf gesiegelt wurde, womit sich die Empfänger
des ewigen Lebens sicher sein konnten. Heute findet diese Zeremonie nur noch für
ganz wenige Ausgewählte statt. Aus diesem Grund ist sie selbst den meisten
höheren Kirchenbeamten nicht mehr bekannt.