Orson Hyde – Ein Ruf aus der Wüste (1842)


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des Herrn ist, und er sieht sich genöthigt, diese Er-
scheinung unter jene neuen Dinge zu zählen, die er in
fremden Ländern sieht.

Fünfzehnter Artikel.
Ueber die Fußwaschung.

      Dieß ist eine Verordnung in unserer Kirche, welche
durch die dienstleistenden Glieder derselben ausgeübt
wird. Sie wird auch von andern Gliedern ausgeübt,
jedoch nicht als eine kirchliche Verordnung, sondern als
ein Beispiel der Demuth und Herablassung in kleinen
religiösen Zirkeln und Familien. Gleich wie Christus
Seinen Jüngern die Füsse wusch, so waschen auch sie
dieselben unter einander.
      Nachdem unsere Priester berufen und ordinirt wor-
den sind, müssen sie auch sogleich ihren Standpunkt
einnehmen. Ist ihnen befohlen, zu reisen und zu predi-
gen, so müssen sie gehen, sind sie aber lokal bestimmt,
so müssen sie bleiben. Haben sie im Verlaufe von zwei
oder drei Jahren sich getreu in der Erfüllung der ihnen
auferlegten Berufspflichten gezeigt, und sind sie von
Gott und der Kirche als gut befunden worden, dann
werden sie einberufen zu einer feierlichen Versammlung.
Und unter gemeinsamen Beten und Fasten umgürtet
sich der Präsident der Kirche mit einem Tuche, und
wäscht und trocknet ihnen ihre Füsse, und hierauf wird
ihr Haupt und Körper mit dem heiligen Oele gesalbt.
Dieses Waschen ist ein Zeichen, daß sie ihre Kleider
gereinigt haben von den Seelen der Menschen; und sie
sind dann anerkannt als Bürger des Herrn, nachdem
sie sich aller der Pflichten entledigt hatten, unter wel-
chen sie zu der Welt standen.
      Und immer hernach müssen wir dem Herrn dienen
in aller Reinheit und Gerechtigkeit in was immer für
einem Amte Er uns berufen hat, entweder zu reisen
und zu predigen, oder den Kirchen vorzustehen.
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Sechszehnter Artikel.
Ueber patriarchalische Segnung und ein Wort über Ehe.

      Es ist ein Gesetz unserer Kirche, daß jeder Vater
seine Kinder
zu irgend einer gelegenen Zeit zusammen
rufe, um ihnen seine Hände aufzulegen und sie zu seg-
nen, ehe er sterbe.
      Wenn sich nun der Fall ereignet, daß in unserer
Kirche Personen sind, deren Väter todt, oder nicht un-
sers Glaubens sind
, so haben wir einen Patriarchen,
dessen Geschäft es ist, solchen seine Hände aufzulegen,
und sie an Vaters Statt zu segnen, damit keiner ohne
Vaters Segen bleibe, der in unserer Kirche als sehr
wichtig betrachtet wird.
      Allen Personen in unserer Kirche ist es erlaubt,
zu heirathen, sobald sie das gehörige Alter erreicht ha-
ben, vorausgesetzt, daß sie in keiner nahen Verwandt-
schaft stehen. Es ist den Gliedern unserer Kirche sehr
ernstlich enbefohlen, (jedoch nicht gänzlich verboten) keine
Person von einer andern Religion zu heirathen. Jene,
welche so thun, werden als unweise und als schwach im
Glauben betrachtet
.


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      Diese Verordnung ist heute in der Kirche fast vollständig in Vergessenheit geraten, nachdem sie einmal sehr populär geworden war. Sie wird oft als Tempelverordnung aufgeführt, obwohl sie offensichtlich nicht nur im Tempel stattfand. Die Fußwaschung zusammen mit der hier angedeuteten Salbung brachte die Anerkennung als Bürger des Herrn, das heißt nichts anderes, als daß ihnen die Erhöhung auf den Kopf gesiegelt wurde, womit sich die Empfänger des ewigen Lebens sicher sein konnten. Heute findet diese Zeremonie nur noch für ganz wenige Ausgewählte statt. Aus diesem Grund ist sie selbst den meisten höheren Kirchenbeamten nicht mehr bekannt.


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