zu sehen ist, sondern nur von demüthigen Herzen em- pfunden wird. Jene, welche an diesem Sakramente mit Glauben und Reinheit Theil nehmen, empfangen geistige Kräfte und göttlichen Trost. Die öftere Wiederholung dieser göttlichen Anordnung betrachten wir als unausweichlich nothwendig, um die Kirche im beständigen gesunden Zu- stande und Wachsthume zu erhalten. Doch geistiger Tod trifft jenen, welcher sich diesem heiligen Mahle mit unreinem Geiste, oder mit Haß gegen seinen Bruder nähert. Ueber das Sündenbekenntniß und die Behandlung gesetzwidriger Glieder. Wenn immer ein Glied unserer Kirche sich ein Vergehen gegen die Regeln derselben, oder ein unmora- lisches Betragen zu Schulden kommen läßt, so wird von seiner Seite ein Bekenntniß nothwendig, so wie auch ein aufrichtiges Versprechen der Besserung, um sein Recht der Gemeinschaft zu erhalten. War das Vergehen ein geheimes, so muß er er es im Stillen vor seinem Gott bekennen, und vor jenen Personen, die dadurch beleidigt wurden; war aber sein Vergehen ein öffent- liches, so muß er öffentlich bekennen, oder in die Vorschrif- ten der Kirche sich zu fügen, so wird sie aus derselben verwiesen, und ihr Name aus dem Buche gestrichen werden. Die Kirche mit einem vorsitzenden Aeltesten ist ein befugtes Tribunal, alle Streitigkeiten und Beschwerden, die sich unter gewöhnlichen Umständen erheben mögen, auszugleichen. Doch haben wir auch ein höheres Tribu- nal, vor welchem die wichtigen Fälle verhandelt werden, und dieß besteht aus zwölf Hohenpriestern, welche alle Männer von Erfahrung und hohem, moralischen Werthe |
sein müssen. Sollten diese Zwölfe in irgend einem Falle ihre Meinung nicht verläugnen können, so wird die fragliche Sache dem Präsidenten dieses Rathes vor- gelegt, der die Gabe der Prophezeihung besitzen muß. Dieser nun stellt es dem Herrn im feierlichen Gebete dar, und fleht ihn an um Erleuchtung und Belehrung. Und das auf diese Art empfangene Wort des Herrn macht allen Streitigkeiten ein Ende. Eine Person, welche von der Gemeinschaft unserer Kirche ausgeschlossen worden ist, kann nicht eher mehr in selbe zurückkehren, als bis sie öffentlich ihre Uebel- thaten bekannt, um derowillen sie verbannt wurde. Dann muß sie aber wieder getauft und konfirmirt werden, ehe sie wieder als theilnehmendes Glied anerkannt werden kann. Behandlung der Kinder in Bezug auf die Kirche. Es ist eine unerläßliche Pflicht der Eltern, die ih- nen die strengsten Bande der Natur und durch das ausdrückliche Wort des Herrn auferlegt worden ist, ihre Kinder in Tugend und Gerechtigkeit zu erziehen, und ihren zarten Gemüthern die wahren Grundsätze der Frömmigkeit und Religion einzuflößen. Alle Eltern in unserer Kirche, welche diese Pflichten an ihren Kin- dern vernachlässigen, sind als gesetzwidrige Glieder be- trachtet und werden demgemäß ermahnt und behandelt. Alle Kinder, welche gehörig erzogen und unterrich- tet worden sind, und so ihr achtes Jahr erreicht haben, werden zu dieser Zeit betrachtet, daß sie zur Kenntniß des Guten und Bösen gelangt sind, und daher fähig sind, Glauben auszuüben, so wie auch Reue über ihre Sünden. Deßhalb werden sie in diesem Alter getauft, und als Glieder der Kirche konfirmirt; nicht eher. Alle jene Kinder, welche unter acht Jahren alt sind, und dessen Eltern zu unserer Gemeinde gehören, müssen zu unserer Kirche gebracht werden, wo ihnen die |
Aeltesten die Hände auflegen und sie segnen im Namen des Herrn, und sie weihen dem Dienste des Allerhöch- sten. (Aber kein Besprengen mit Wasser findet statt.) Da die Kreatur nur für jene wirklichen Uebertre- tungen verantwortlich geachtet wird, die sie selbst began- gen, und da Sünde nur da beigemessen wird, wo ein Gesetz gegeben wurde so hat ein kleines gedankenloses Kind, das für kein Gesetz empfänglich ist, durch das Verdienst des Todes unsers Erlösers vollen Anspruch auf Unsterblichkeit, und auf ewiges Leben, (»denn für solche, sagt Christus, ist das Himmelreich.) Und dieses Recht kann nur durch die Uebertretung eines gekannten Gesetzes verwirkt werden, wenn sie die Jahre der Ver- nunft erreicht haben, und eine solche Uebertretung des genannten Gesetzes macht Reue und Taufe nothwendig zur Nachlassung der Sünden. Ueber die Offenbarungen und Befehle, welche Gott seiner Kirche gab, seit sie organisirt wurde. (1830.) Die Ideen, daß der Herr in jetzigen Zeiten seinem Volke eine Offenbarung oder Befehl gegeben hat, ist von dem Glauben des größten Theils der religiösen Welt so weit entfernt, als Loth von Sodoma an ihrem bösen Tag war. Doch wir haben längst erfahren, daß die Ungläubigkeit einer umnachteten Welt uns zu keinem Führer dienen kann, und da wir mit ihr nicht die gleiche Meinung haben, so werden wir von ihr als Betrüger, Heuchler und Gotteslästerer betrachtet. Und unter die- sen Vorurtheile hatten wir nicht nur allein die Falsch- heit und den Mißbrauch ihrer Zungen; sondern auch ihre Marterwerkzeuge und Grausamkeiten, ja selbst den Tod zu erdulden. Das Blut unserer Martyrer dampft von dem Opfer-Altare zum Himmel empor und verfechtet dort vor dem Richterstuhl der Gnade mit so Mächtiger Beredsamkeit unsere Sache, daß Jehova's Mitgefühl er- |
weckt wird, und Er Licht und Erkenntniß auf uns he- rab sendet, gleich erquickenden Schauern, ja gleich bal- samischem Thaue. Seit der Organisation unserer Kirche hat es dem Herrn gefallen, uns verschiedene Offenbarungen und Be- fehle durch sein heiliges Priesterthum zu geben, wodurch uns viele Stellen in den Schriften angezeigt und klar wurden, die früher dunkel und geheimnißvoll für uns waren. Kurz es scheint, daß der Finger göttlicher Ein- gebungen jede dunkle Stelle in der Bibel berührt habe, damit die Wahrheit derselben in unsere Herzen leuchte gleich dem erhellenden Glanze einer Lampe an dunklem Orte. Ich kann nicht unterlassen, hier eine Bemerkung über die Verschiedenheit des Volkes Gottes in früheren Tagen, und über die Verschiedenheit derjenigen zu ma- chen, die sich in heutigen Tagen sein Volk nennen. In den alten Tagen betrachteten diese ihren Zustand höchst beklagenswerth, wenn der Herr nicht zu ihnen redete, in den heutigen Tagen aber gilt es ihnen als höchste An- massung oder Narrheit, selbst auch nur die Möglichkeit anzunehmen, daß der Herr wieder einmal zu ihnen spre- chen wolle. Die Alten blickten auf Träume, Prophe- zeihungen und Visionen, gleichwie eine Dame auf ihre Diamanten blickt; doch unsere Modernen betrachten solche Begünstigungen, gleich wie ein Schwein auf eine Perle sieht. Hätte ich nicht zu oft erfahren, wie häufig man geneigt ist, solche Dinge mit Füßen zu treten, so würde ich es nicht gewagt haben, so zu sprechen, als ich that. Und wäre es dem lichten Seraphen gegeben, die dem Throne des Höchsten sich nähern, und sich in dem Strahle der Unsterblichkeit sonnen, über den Mangel des Glau- bens, und über die Unvernunft der Sterblichen zu wei- nen, so müßte die Erde mit himmlischen Thränen be- thauet werden. Wir glauben an Prophezeihungen, wir glauben an Offenbarungen; denn nicht allein den Alten waren sie gegeben, sondern auch uns. Wir glauben an Visionen, |
Hier sei auf den Fünften Artikel hingewiesen, wo noch von einer notwendigen Selbsterkenntnis der Sünden als Voraussetzung für die Taufe gesprochen wird.