Ueber das Sakrament des Brodes und Weines. Diese erhabene Einsetzung wurde durch unsern Herrn selbst eingeführt, gerade vorher, ehe Er litt am Kreuze, in der Absicht, damit es immer unter uns verbleibe, und in seiner Kirche verewigt werde, bis Er kommen wird in seiner Glorie, um auf Erden zu herrschen, zu welcher Zeit er versprochen hat, wiederum Wein zu trinken mit seinen Kindern in seines Vaters Reiche. Eine Absicht dieser Einsetzung in der Kirche war, daß durch dieselbe immer die vielgewichtige Wahrheit in dem Andenken ihrer Glieder bleiben möge: daß der Leib Christi zerbrochen ward für ihre Sünden, und sein Blut vergossen wurde, um ihre Verbrechen abzuwaschen. In unsrer Kirche ist dieß Sakrament an jedem ersten Tage der Woche gespendet, welcher gegenwärtig unser Sabbath ist. Im Anfange jedoch war der siebente Tag der Sabbath; und wir vermuthen, daß der erste wieder der letzte sein wird, und der letzte gleich wie der erste. Anstatt daß dieß Sakrament durch öftern Gebrauch an Feierlichkeit und Gewichtigkeit in der Meinung des Volkes verliere (so wie Manche vermu- then), so hat uns bereits die Erfahrung das Gegentheil gelehrt. Denn der öftere Empfang derselben fordert auch ein öfteres Bekenntniß von allen jenen, die da Böses thun; und diesem Bekenntnisse folgt gewöhnlich ein Vorwurf, der der Natur der Uebertretungen ange- messen ist. Dieser Tadel, welcher von dem Geiste des Herrn durch seine Diener an dem Sünder geübt wird, kann dem schuldigen Gewissen wirklich nicht angenehm sein, denn er ist mächtig durchdringend und gebietend, und darauf berechnet, den Geist der Nachsicht für die Sünde, zu demüthigen und niederzudrücken, und ihn endlich zu zwingen, gleich einem unwillkommenen Gaste, von seiner Wohnung zu fliehen. Jene, die am öftesten tugendhafte Handlungen ausüben, lieben auch die Tugend am meisten, und für |
sie verliert sie niemals ihre Gewichtigkeit. Jene aber, welche nur selten ihre Huldigungen auf ihrem Altare niederlegen, können als keine grossen Günstlinge an ih- rem Hofe betrachtet werden. »An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen,« sagte Einer, der weiser war, denn ich. Die Organisation unserer Kirche ist von solcher Natur, daß alle diese Pflichten mit der größten Leich- tigkeit und mit ganz geringem Zeitaufwand vollzogen werden können. Brod und Wein werden von dem vorstehenden Priester gesegnet, und durch die Aeltesten an alle Glie- der vertheilt. Nachdem Brod und Wein so gesegnet und geweiht worden sind, so betrachten wir beide, als ob sie der Kraft und Wesenheit nach, wirklich das Fleisch und Blut unsers Herrn Jesus wären, welcher für uns starb, obgleich es nicht Sein wirkliches Fleisch und Sein wirkliches Blut ist. Um diesen Gegenstand klarer zu machen, will ich hier ein Beispiel anführen. Der Herr befahl dem Ab- raham, ihm seinen Sohn Isaak als Brand-Opfer zu schlachten, und Abraham, der dem göttlichen Befehle zu gehorchen sogleich bereit war, machte die Zubereit- ungen zu demselben. Als alles in Ordnung stand, nahm Abraham das Messer, um seinem Sohne den Todes- Streich zu geben; allein die Stimme eines Engels vom Himmel hielt seine Hand inne, und der Herr nahm den Widder anstatt des Sohnes der Verheißung zum Brandopfer an. So ward Isaak sinnbildlich, jedoch in Kraft und Wirkung nach (selbst) geopfert, und Gott sah immer auf Abraham, als ob er Ihm seinen Sohn wirklich geschlachtet hätte, obgleich der Widder an seiner Statt am Altare geopfert wurde. So verhält es sich mit dem heil. Sakramente. Gott sieht auf uns, als ob wir wirklich das Fleisch und Blut seines Sohnes genössen, obgleich wir es nur im Sinnbilde empfangen. Jedoch durch die Gebete und Segnungen des Priesters empfangen Brod und Wein jene Kraft von Gott, welche nicht mit profanem Auge |
zu sehen ist, sondern nur von demüthigen Herzen em- pfunden wird. Jene, welche an diesem Sakramente mit Glauben und Reinheit Theil nehmen, empfangen geistige Kräfte und göttlichen Trost. Die öftere Wiederholung dieser göttlichen Anordnung betrachten wir als unausweichlich nothwendig, um die Kirche im beständigen gesunden Zu- stande und Wachsthume zu erhalten. Doch geistiger Tod trifft jenen, welcher sich diesem heiligen Mahle mit unreinem Geiste, oder mit Haß gegen seinen Bruder nähert. Ueber das Sündenbekenntniß und die Behandlung gesetzwidriger Glieder. Wenn immer ein Glied unserer Kirche sich ein Vergehen gegen die Regeln derselben, oder ein unmora- lisches Betragen zu Schulden kommen läßt, so wird von seiner Seite ein Bekenntniß nothwendig, so wie auch ein aufrichtiges Versprechen der Besserung, um sein Recht der Gemeinschaft zu erhalten. War das Vergehen ein geheimes, so muß er er es im Stillen vor seinem Gott bekennen, und vor jenen Personen, die dadurch beleidigt wurden; war aber sein Vergehen ein öffent- liches, so muß er öffentlich bekennen, oder in die Vorschrif- ten der Kirche sich zu fügen, so wird sie aus derselben verwiesen, und ihr Name aus dem Buche gestrichen werden. Die Kirche mit einem vorsitzenden Aeltesten ist ein befugtes Tribunal, alle Streitigkeiten und Beschwerden, die sich unter gewöhnlichen Umständen erheben mögen, auszugleichen. Doch haben wir auch ein höheres Tribu- nal, vor welchem die wichtigen Fälle verhandelt werden, und dieß besteht aus zwölf Hohenpriestern, welche alle Männer von Erfahrung und hohem, moralischen Werthe |
sein müssen. Sollten diese Zwölfe in irgend einem Falle ihre Meinung nicht verläugnen können, so wird die fragliche Sache dem Präsidenten dieses Rathes vor- gelegt, der die Gabe der Prophezeihung besitzen muß. Dieser nun stellt es dem Herrn im feierlichen Gebete dar, und fleht ihn an um Erleuchtung und Belehrung. Und das auf diese Art empfangene Wort des Herrn macht allen Streitigkeiten ein Ende. Eine Person, welche von der Gemeinschaft unserer Kirche ausgeschlossen worden ist, kann nicht eher mehr in selbe zurückkehren, als bis sie öffentlich ihre Uebel- thaten bekannt, um derowillen sie verbannt wurde. Dann muß sie aber wieder getauft und konfirmirt werden, ehe sie wieder als theilnehmendes Glied anerkannt werden kann. Behandlung der Kinder in Bezug auf die Kirche. Es ist eine unerläßliche Pflicht der Eltern, die ih- nen die strengsten Bande der Natur und durch das ausdrückliche Wort des Herrn auferlegt worden ist, ihre Kinder in Tugend und Gerechtigkeit zu erziehen, und ihren zarten Gemüthern die wahren Grundsätze der Frömmigkeit und Religion einzuflößen. Alle Eltern in unserer Kirche, welche diese Pflichten an ihren Kin- dern vernachlässigen, sind als gesetzwidrige Glieder be- trachtet und werden demgemäß ermahnt und behandelt. Alle Kinder, welche gehörig erzogen und unterrich- tet worden sind, und so ihr achtes Jahr erreicht haben, werden zu dieser Zeit betrachtet, daß sie zur Kenntniß des Guten und Bösen gelangt sind, und daher fähig sind, Glauben auszuüben, so wie auch Reue über ihre Sünden. Deßhalb werden sie in diesem Alter getauft, und als Glieder der Kirche konfirmirt; nicht eher. Alle jene Kinder, welche unter acht Jahren alt sind, und dessen Eltern zu unserer Gemeinde gehören, müssen zu unserer Kirche gebracht werden, wo ihnen die |
Einige interessante Abläufe sind hier beschrieben, die den Anschein vermitteln, Hyde wäre mit den Offenbarungen aus Lehre und Bündnisse nicht vertraut gewesen. Da ist das Austeilen des Abendmahles, das von den Ältesten vorgenommen wird. Heute ist dies eine Aufgabe der Diakone. Der Vorsteher einer Versammlung segnet auch kein Abendmahl mehr. Die größte Merkwürdigkeit ist allerdings, daß Hyde nirgendwo die Verwendung von Wasser statt Wein erwähnt, wo doch bereits 1830 alles dafür genehmigt wurde (LuB 27:2) und immerhin fast zehn Jahre zuvor mit dem Wort der Weisheit die Einnahme von Alkohol verboten und die Verwendung von Wein für das Abendmahl erheblich einschränkt wurde (LuB 89:5,6).