Ueber patriarchalische Segnung und ein Wort über Ehe. Es ist ein Gesetz unserer Kirche, daß jeder Vater seine Kinder zu irgend einer gelegenen Zeit zusammen rufe, um ihnen seine Hände aufzulegen und sie zu seg- nen, ehe er sterbe. Wenn sich nun der Fall ereignet, daß in unserer Kirche Personen sind, deren Väter todt, oder nicht un- sers Glaubens sind, so haben wir einen Patriarchen, dessen Geschäft es ist, solchen seine Hände aufzulegen, und sie an Vaters Statt zu segnen, damit keiner ohne Vaters Segen bleibe, der in unserer Kirche als sehr wichtig betrachtet wird. Allen Personen in unserer Kirche ist es erlaubt, zu heirathen, sobald sie das gehörige Alter erreicht ha- ben, vorausgesetzt, daß sie in keiner nahen Verwandt- schaft stehen. Es ist den Gliedern unserer Kirche sehr ernstlich enbefohlen, (jedoch nicht gänzlich verboten) keine Person von einer andern Religion zu heirathen. Jene, welche so thun, werden als unweise und als schwach im Glauben betrachtet. |
Hier liegt eine überaus bedeutende Änderung vor. Der
patriarchalische Segen wird hier mit dem väterlichen Segen gleichgesetzt, und
die Aufgabe des Patriarchen sei es, die Problemfälle abzufedern. Heute wird eine
strikte Trennung beider Segen gemacht. Ein väterlicher Segen hat nicht mehr eine
so abschließende Bedeutung und kann somit mehrmals gegeben werden. Ein
Patriarchalischer Segen wird nur noch durch den Patriarchen und nur einmal im Leben
gegeben. Dabei wird in mystischer Atmosphäre das ewige Leben und derlei Dinge
bei Gehorsam verheißen; konkrete Angaben über die Zukunft erhält man
jedoch nicht, falls der Patriarch solche Andeutungen macht, z.B. bezüglich des
Zweiten Kommens, so werden diese aus dem Protokoll gestrichen. Schon oft wurde nunmehr
verstorbenen Personen verheißen, sie würden zu Lebzeiten die Wiederkunft
Christi erleben, daher auch die heutige Vorsichtsmaßnahme.
An der Lehre zur Heirat hat sich nichts geändert, doch
wagt sich niemand mehr, es so klar zu formulieren: Wer ein Nichtmitglied heiratet,
hat kein oder nur ein sehr schwaches Zeugnis.