Der Nachmittag wird mit Gesängen, Exortatio- nen, und mit Spendung der heiligen Sakramente, als Beicht, Abendmahl und Konfirmation, so wie auch mit Segnung der Kinder, und andern, den Umständen an- gemessenen Verrichtungen zugebracht. Ueber die Feiertage. Das amerikanische Gouvernement ist weder direkt noch indirekt mit irgend einer Religion verbunden. Es gewährt Toleranz und Schutz allen Religionen, jedoch zeigt es keiner irgend eine vorzugweise Gunst. Es werden übrigens aber von unsern Gouverneurs gewisse Tage des Fastens und des Gebetes, so wie auch öffent- licher Danksagung bestimmt und bekannt gemacht, und das Volk zur Beobachtung derselben aufgefordert. Dieß ist jedoch kein Gesetz, und es bleibt dem Willen des Volkes überlassen, das aber immer Achtung genug für seine Gesetzgeber besitzt, um mit deren Wünschen und Bekanntmachungen überein zu stimmen, so wie jedes Volk in Dingen thun sollte, die ihm gut und nützlich sind. Diesen Tagen werden noch andere von Zeit zu Zeit durch unsern vorsitzenden Aeltesten hinzugefügt, so wie es die Umstände veranlassen, wo denn unter Fasten und Beten dem allmächtigen Herrn Dank dargebracht wird, für Seine uns überflüssig erwiesene Güte. Am ersten Tage in der Woche, nämlich Sonntag, wird keine Arbeit vorgenommen. Die Kaufmannsläden werden Samstag Abends geschlossen, und nicht wieder geöffnet, bis Montag Morgens. Besuche machen, oder Gesellschaften bilden, ist am Sabbath-Tage, so wie es in Europa der Brauch ist, in Amerika durch populären Einfluß nicht erlaubt. Deßhalb scheint es einem Amerikaner sehr sonder- bar, den Sabbath meistens nur dem Vergnügen und der Erholung gewidmet zu sehen, da es doch der Tag |
des Herrn ist, und er sieht sich genöthigt, diese Er- scheinung unter jene neuen Dinge zu zählen, die er in fremden Ländern sieht. Ueber die Fußwaschung. Dieß ist eine Verordnung in unserer Kirche, welche durch die dienstleistenden Glieder derselben ausgeübt wird. Sie wird auch von andern Gliedern ausgeübt, jedoch nicht als eine kirchliche Verordnung, sondern als ein Beispiel der Demuth und Herablassung in kleinen religiösen Zirkeln und Familien. Gleich wie Christus Seinen Jüngern die Füsse wusch, so waschen auch sie dieselben unter einander. Nachdem unsere Priester berufen und ordinirt wor- den sind, müssen sie auch sogleich ihren Standpunkt einnehmen. Ist ihnen befohlen, zu reisen und zu predi- gen, so müssen sie gehen, sind sie aber lokal bestimmt, so müssen sie bleiben. Haben sie im Verlaufe von zwei oder drei Jahren sich getreu in der Erfüllung der ihnen auferlegten Berufspflichten gezeigt, und sind sie von Gott und der Kirche als gut befunden worden, dann werden sie einberufen zu einer feierlichen Versammlung. Und unter gemeinsamen Beten und Fasten umgürtet sich der Präsident der Kirche mit einem Tuche, und wäscht und trocknet ihnen ihre Füsse, und hierauf wird ihr Haupt und Körper mit dem heiligen Oele gesalbt. Dieses Waschen ist ein Zeichen, daß sie ihre Kleider gereinigt haben von den Seelen der Menschen; und sie sind dann anerkannt als Bürger des Herrn, nachdem sie sich aller der Pflichten entledigt hatten, unter wel- chen sie zu der Welt standen. Und immer hernach müssen wir dem Herrn dienen in aller Reinheit und Gerechtigkeit in was immer für einem Amte Er uns berufen hat, entweder zu reisen und zu predigen, oder den Kirchen vorzustehen. |