Ein Ratgeber für alle, die sich ernsthafte Gedanken über eine
weitere Mitgliedschaft in der Gemeinschaft machen. Dieser Abschnitt gliedert
sich in
Es ist sicher nicht leicht, sich
von einer Organisation zu trennen, die ihre Furchen bis ins tiefste Privatleben
hinein zieht und ihre Mitglieder unter völliger Kontrolle hält. Irgendwann
wird der ernsthafte Leser einmal einen
Anlass haben, sich mit
seiner Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft auseinanderzusetzen, auch wenn von
Seiten der Gemeinschaft hiervon ständig abgeraten wird. Keiner dieser Anlässe zum
Nachdenken ist in irgendeiner Weise verwerflich oder sollte etwa gemieden
werden. Die
Gründe für ein Verlassen der Organisation sind dagegen
sehr wesentlich, besonders für das eigene Wohlbefinden, deshalb sollen
hier einige Tips gegeben werden:
- Keine Milchmädchenrechnung aufmachen. Selbst die Kirchenlehre
redet nicht von der sicheren Seite. Entweder wird die Religionsgesellschaft
ihrem Wahrheitsanspruch gerecht oder nicht.
- Mormonen sind systembefangen. Die Frage nach einer besseren
Organisation oder dem Alternativsystem entscheidet
ebenfalls nicht die Frage nach dem Wahrheitsgehalt. Davon nicht die
wahren Gründe ersticken lassen.
- Der Grund sollte immer zeitlos sein. Ich denke, das wird letztendlich nur
durch die Frage um den Wahrheitsanspruch der Gemeinschaft erfüllt.
Ärger mit anderen Mitgliedern oder der Wunsch nach dem Brechen
eines Gebotes sind es mit Sicherheit nicht.
- Der Grund sollte immer fundiert sein. Diese Seiten sollen dazu beitragen,
dass man sich sicher sein kann, die richtige Entscheidung zu treffen.
Nichts ersetzt ein gründliches Studium der wahren Fakten über die
Gemeinschaft. Diese sind nicht so schwer zu finden, wie es in Zusammenkünften
und Schriften immer gesagt wird. Einfach lesen und darüber nachdenken.
Achtung: Es ist hart, seinen Glauben dahinschwinden zu sehen, also nicht gleich
beim ersten Mal das Brennen im Herzen erwarten.
Diese Forderungen sind wichtig, weil man für immer zu dieser Entscheidung
stehen muss. Verlässt also jemand halbherzig die Gemeinschaft,
besteht die akute Gefahr, die Gründe für diesen Schritt später
selbst anzuzweifeln und zur Organisation zurückzukehren. Entsprechend der
Lehre hat man eine der schlimmsten Sünden begangen, mit der man dann
(ewig) zu leben hat. Das Gerüst der Organisation ist auf psychologischem
Druck aufgebaut, der für einen Rückkehrer noch viel größer
wird. Außerdem bestärkt das die anderen Mitglieder noch
mehr in ihrem Glauben. Ein reuiger Rückkehrer ist einer der stärksten
Zeugnisquellen.
Ist das Ergebnis dann klar, entsteht möglicherweise die Frage,
wie man sich von der Gemeinschaft trennt. Es gibt zwei Wege, diese
Trennung
von der Organisation zu erreichen:
- Die erste Möglichkeit ist das einfache Fernbleiben von der Gemeinschaft.
Davon möchte ich abraten, denn die Mitglieder werden weiterhin versuchen,
Dich in die Herde zurückzubringen (Missions- und Heimlehrarbeit). Außerdem
ist es nicht sehr konsequent. Du wirst zur sogenannten Karteileiche, weil
Du trotzdem in den Listen und Statistiken als Mitglied weitergeführt
wirst.
- Der Austritt aus der Organisation ist der konsequente Schritt nach der
Erkenntnis. Er kann auf zwei Arten erreicht werden. Die herkömmliche
Weise, die auch weltweit möglich ist, geht über die
Priestertumsführer. Ferner ist in manchen
Gebieten der Weg über die staatlichen Stellen
möglich.
Der Austritt auf dem Priestertumsweg
Zuerst solltest du dir natürlich Gedanken darüber machen, wie
Du den anderen Mitgliedern deine neue Überzeugung bekannt machen
möchtest. Du musst in jedem Falle mit großem Unverständnis
rechnen. In letzter Zeit hast du bereits genug gelitten, deshalb solltest du
es so kurz und schmerzlos wie möglich machen. Am Besten prüfst du,
ob für deine Region ein
Austritt über die
staatlichen Stellen in Frage kommt, da dieser völlig
unabhängig von allen und somit einfacher als alle in diesem Abschnitt
beschriebenen gehorsamen Verfahrensweisen ist. Wie gesagt, von
bloßem Fernbleiben von der Gemeinschaft rate ich ab. Du hast es bis
hierher geschafft, jetzt schaffst du den letzten Schritt auch noch. Danach
hast du dann (sicherlich) deine Ruhe. Hier nun einige Varianten:
- Ich selbst habe meine Überzeugung im Zeugnisgottesdienst zum
Ausdruck gebracht. Aus heutiger Sicht empfehle ich das nicht, denn es
macht die Mitglieder nur wütend. Zusätzlich setzt man sich der
Gefahr eines (unberechtigten) Disziplinarverfahrens aus, ansonsten muss
man trotzdem eine Austrittserklärung abgeben.
- Meine Empfehlung: Schreibe einen Brief, adressiert an den Bischof
deiner Gemeinde, mit der Erklärung deines Austritts und der Bitte um
Aktualisierung der Mitgliederlisten durch Löschung deines Namens,
mit deinem vollständigen Namen, evtl. mit deinem Taufdatum, mit dem
Hinweis darauf, dass dir die Konsequenzen deines Schrittes voll bewusst
sind, du auf die 30-tägige Bedenkzeit verzichtest und du keine Kontakte
von Kirchenführern und Mitgliedern wünschst. Das Ganze muss von
dir unterschrieben sein. Finde einen Termin mit deinem Bischof, wo du ihm
kurz erklärst, dass du nicht mehr an die Wahrhaftigkeit der Organisation
glaubst und ihm dieses Schreiben aushändigst. Wenn du keinen guten
Kontakt zu ihm hast, dann schicke ihm das Schreiben einfach per Einschreiben
zu. Achtung: Ohne schriftliches Verlangen gibt es keinen Austritt auf diesem
Weg.
- Es besteht die Möglichkeit zu warten, bis ein Bischofs- oder
Disziplinargericht einberufen wird. Allerdings wird dieses individuell so
unterschiedlich gehandhabt, dass es nicht sicher ist, ob überhaupt
jemals eines stattfindet oder ob man noch genug Zeit haben wird, eine
Austrittserklärung zu schreiben. Diese Ungewissheit macht diese
Möglichkeit nicht gerade attraktiv. Außerdem bringt eine Rede vor
diesen Gremien nichts, man wirft nur Perlen vor Säue.
Bis vor wenigen Jahren bestand der kuriose Umstand, dass niemand aus der
Gemeinschaft austreten konnte, man konnte nur ausgeschlossen werden.
Diese psychologische Barriere wurde als Abschreckung von den Führern
aufgebaut, hatte aber eigentlich gar nichts zu bedeuten. Die Organisation
unterliegt als Institution dem Gesetz und jedermann kann ein- und austreten,
wie es gefällt. Inzwischen setzt sich diese Erkenntnis auch unter den
HLT-Mitgliedern mehr und mehr durch, auch wenn oft noch der Anschein vermittelt
wird, ein kirchliches Gerichtsverfahren sei unumgänglich.
Die Entscheidung über einen Ausschluss liegt in erster Instanz beim Bischof,
bei Endowmentträgern beim Hohen Rat und der Pfahlpräsidentschaft, die
auch die Bischofs- bzw. Kirchengerichte durchführen. Den Ausschluss
bekommt man schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht immer mit einer korrekten
Begründung.
Der staatliche Weg zum Austritt
In
Deutschland ist die HLT-Organisation in den Bundesländern
Berlin und
Hessen eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Es reicht daher aus, eine Austrittserklärung beim Amtsgericht
abzugeben. Die Aufhebung der Mitgliedschaft wird dann der zuständigen
Stelle von Amts wegen zugestellt. In den anderen Bundesländern besteht
kein Anspruch auf eine derartige Handlung durch die Behörden, da
die HLT-Gemeinschaft hier keinen öffentlich-rechtlichen Status besitzt.
Man kann es jedoch auf einen Versuch ankommen lassen, und zwar in
Baden-Württemberg,
Bayern,
Bremen,
Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und in der
Pfalz
beim Standesamt sowie in
Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen,
Saarland,
Thüringen und im
Rheinland beim
Amtsgericht, auch wenn dies etwas
kosten
kann.
Die HLT-Verwaltung widerspricht den amtlichen Anforderungen
aus diesen Ländern in der Regel nicht, da sie auch bundesweit
als Körperschaft des öffentlichen Rechts auftritt.
In
Österreich ist die HLT-Gemeinschaft eine von zwölf
staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (neben Römisch-Katholische
Kirche, Evangelische Kirche AB und HB, Griechisch-Orthodoxe Kirche,
israelitische Religionsgemeinschaft, Islam, Altkatholiken, Methodisten,
armenisch-apostolische Kirche, neuapostolische Kirche, syrisch-orthodoxe
Kirche, Buddhisten). Damit kann von jedem Mitglied, das auf dem Meldezettel
HLT als Bekenntnis angegeben hat, eine Beitragseinhebung durch die
örtliche Kirchenbeitragsstelle erfolgen. Somit ist auch der Austritt aus
diesen Religionsgemeinschaften über die staatlichen Stellen möglich.
Es ist lediglich eine Austrittserklärung beim Magistrat bzw. bei
der Bezirkshauptmannschaft unter Vorlage von Meldezettel, Taufschein und
amtlichem Lichtbildausweis zu stellen.
Weitere Informationen zum Austritt in Österreich gibt es bei
Mormonen
im Objektiv,
Kirchenaustritt und beim
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Eine Möglichkeit der Umgehung der kirchlichen Stellen besteht in
der
Schweiz leider nicht, da hier der Staat keine besondere Anerkennung
vorsieht. Hier muss der
Austritt
bei der Kirchgemeinde erklärt werden.
Allgemeines
Hat man den Austritt erklärt, muss die Verwaltung dieser Forderung
innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Erhält man innerhalb dieser Frist
keine Bestätigung über das Erlöschen der Mitgliedschaft, kann
man sich an die Unterlagenstelle der Organisation in Friedrichsdorf (bei
Frankfurt/M.) für eine diesbezügliche Auskunft wenden. Die
Telefonnummer ist (0 61 72) 49 27 56 in Deutschland,
es meldet sich Frau Delpin (Bürozeiten MoFr 715.30 Uhr). Mit
Austrittserklärung bzw. Disziplinarverfahren beginnt die 30tägige
Widerrufs- bzw. Einspruchsfrist, danach sollte dieser Prozess aber zügig
stattfinden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man noch als Mitglied der
HLT-Gemeinschaft geführt wird, kann man sich ebenfalls unter dieser
Telefonnummer Gewissheit verschaffen.
Die Entscheidung, aus der HLT-Organisation auszutreten, war richtig. Nun geht
das Leben weiter, für viele wird es ein Neubeginn zumindest im
persönlichen Leben sein. Nach diesem Schritt kann man mindestens so
glücklich und zufrieden sein wie zuvor. In der ersten Zeit werden dich
die Mitglieder ganz besonders beobachten. Zeige, dass es dir gut geht und
Du glücklich bist, denn das halten Mitglieder ja immer für
unmöglich. Jetzt bist du viel mehr Missionar, als du es jemals innerhalb
der Organisation warst. Du hast guten Grund, frohen Mutes zu sein. Deine
Entscheidung war fundiert. Es gibt keinen Anlass, wieder zur Gemeinschaft
zurückzukehren.