Die folgenden Fragen waren zwischen 1996 und 1999 für das Interview
zur Aushändigung eines Tempelscheins in Benutzung. Die Fragen aus dem
vorherigen Fragenkatalog wurden in
Reihenfolge und Inhalt leicht überarbeitet.
Diese Seite gliedert sich in die Abschnitte
Das Anschreiben über die Änderung
Anweisungen für das Ausstellen des Tempelscheins
Das Ausstellen des Tempelscheins
Das Ausfüllen des Tempelschein-Formulars
Das Unterschreiben des Tempelscheins durch den Tempelpräsidenten
Der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung
Ein Mitglied, dessen Ehepartner die Begabung nicht erhalten hat
Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener Tempelscheine
Sichere Verwahrung der Tempelscheinbücher
Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer des Tempelscheins
Anweisungen für das Interview
Die Fragen für das Tempelscheininterview
Das Anschreiben über die Änderung
3. Mai 1996
An alle Generalautoritäten, Gebietsautoritäten, Pfahl-, Missions-
und Distriktspräsidenten, Bischöfe, Zweigpräsidenten und
Tempelpräsidenten
Neue Tempelschein-Formulare, Fragen und Anweisungen
Sehr geehrte Brüder,
in der Anlage finden Sie Kopien der revidierten Fragen und Anweisungen, die
beim Tempelscheininterview und beim Ausstellen des Tempelscheins zu verwenden
sind. Die Bischöfe und die Zweig-, Missions- und Tempelpräsidenten
werden einen Vorrat an neuen Tempelschein-Formularen erhalten.
Bitte verwenden Sie die neuen Formulare, Fragen und Anweisungen sofort
nach Erhalt. Alle nicht verwendeten Formulare in Buch 1 sind in einem
Aktenvernichter oder durch Verbrennen zu vernichten und nach Erhalt
durch das neue Buch mit den Blanko-Formularen zu ersetzen. Wenn ein
neuer Tempelschein ausgestellt wird, darf der Priestertumsführer
nicht das Ablaufdatum des Tempelscheins eintragen. Dieses Datum
wird im Tempel auf den Tempelschein gestempelt.
Die neuen Tempelscheine werden nicht an Inhaber von noch gültigen
Tempelscheinen vergeben, sondern erst dann, wenn diese erneuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Erste Präsidentschaft
Anweisungen für das Ausstellen des Tempelscheins
Machen Sie sich mit den Anweisungen zum Tempel im Handbuch Allgemeine
Anweisungen vertraut, darunter mit den Anweisungen zum Tragen und zur
Pflege des Garments. Bei allen Angelegenheiten, die dort erörtert
werden, ist strikte Vertraulichkeit zu wahren.
Das Ausstellen des Tempelscheins
Einem würdigen Mitglied können Sie jederzeit einen Tempelschein
ausstellen. Halten Sie ein Ehepaar dazu an, sich gleichzeitig zu bewerben,
führen Sie das Interview aber mit jedem der beiden einzeln.
Das Ausfüllen des Tempelschein-Formulars
Füllen Sie (Bischof, Ratgeber des Bischofs im Fall des Erneuerns bzw.
Zweigpräsident) den Schein mit Durchschrift aus, und tragen Sie auch
das Ausstellungsdatum ein. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine
Anweisungen 1989, Seite 4.) Füllen Sie den Tempelschein leserlich
und genau aus, und entnehmen Sie die Angaben dem Mitgliedsschein. Belassen
Sie die rosa Kopie im Buch, und händigen Sie dem Bewerber das weiße
Original aus.
In einem Pfahl geht das Mitglied, dem ein Tempelschein, ein Schein für
heilige Handlungen [Lebende] oder ein Schein mit eingeschränkter Geltung
(dieser Schein gilt nur zum Vollziehen von Taufen oder Konfirmierungen)
ausgestellt wurde, damit zu einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft,
das dann ebenfalls mit dem Mitglied ein Interview führt und den Schein
unterschreibt, wenn das Mitglied würdig ist.
In einem Distrikt in einer Mission geht das Mitglied aus einem Zweig mit
dem Tempelschein zum Distriktspräsidenten und anschließend zu
einem befugten Mitglied der Missionspräsidentschaft, um interviewt zu
werden. Wenn das Mitglied würdig ist, zeichnet der Distriktspräsident
den Tempelschein mit seinen Initialen in der Spalte, wo der Zweigpräsident
unterschrieben hat, ab und das Mitglied der Missionspräsidentschaft
unterschreibt ihn.
Jedes Mitglied, das, wie oben angeführt, einen Tempelschein erhält,
muss persönlich vom Bischof, einem Ratgeber des Bischofs bzw. vom
Zweigpräsidenten und von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft
(oder in einer Mission von einem befugten Mitglied der
Missionspräsidentschaft) interviewt werden. Der Pfahl- bzw.
Missionspräsident muss jedes Mitglied, das sich um einen Schein
für heilige Handlungen [Lebende] bewirbt, persönlich interviewen
und zwar kurz bevor das Mitglied den Tempel besuchen wird.
Wenn ein Mitglied die Begabung erhalten, an seinen Ehepartner gesiegelt oder
im Tempel für Zeit getraut werden soll, muss es zusätzlich
zum Tempelschein (Buch 1) einen Schein für heilige Handlungen [Lebende]
(Buch 2) haben. Siehe die Richtlinien für die verschiedenen Arten von
Tempelscheinen nach dem Zwischenblatt.
Ein männliches Mitglied muss das Melchisedekische Priestertum
tragen, um einen Tempelschein oder einen Schein für heilige Handlungen
[Lebende] bekommen zu können.
Bei einer Frau ist der Tempelschein immer auf ihren derzeitigen gesetzlichen
Namen auszustellen, ganz gleich, ob sie geschieden und an wen sie gesiegelt
ist.
Wenn Sie einen Schein für heilige Handlungen [Lebende] für
eine verheiratete Frau ausstellen, die in den Tempel geht, um die Begabung
zu erhalten oder an ihren Mann gesiegelt zu werden, tragen Sie ihren
vollständigen Ledigennamen ein und danach den derzeitigen Familiennamen
in Klammern, z.B. Karin Monika Uffenheimer (Dietz).
Das Unterschreiben des Tempelscheins durch den Tempelpräsidenten
Wenn in außergewöhnlichen Fällen Mitglieder in abgelegenen
Gebieten leben und nicht in der Lage sind, den Pfahl- bzw.
Missionspräsidenten wegen eines Interviews und der Unterschrift auf dem
Tempelschein zu erreichen, ist der Tempelpräsident bevollmächtigt,
das Interview zu führen und die Unterschrift zu leisten. Dies ist nur
dann gestattet, wenn das Zusammentreffen mit dem Pfahl- bzw.
Missionspräsidenten mit übergebührlichen Reisekosten oder
anderen außergewöhnlichen Umständen verbunden wäre.
In solchen Fällen muss der Schein vom Bischof, von einem seiner
Ratgeber (nur bei Erneuerung des Tempelscheins) bzw. vom Zweigpräsidenten
unterschrieben werden. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine
Anweisungen 1989, Seite 4.) Der Tempelpräsident spricht mit dem
Missions- bzw. Pfahlpräsidenten, um sicherzustellen, dass dieser
darüber informiert ist und dem Interview zustimmt.
Der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung
Stellen Sie den Tempelschein mit eingeschränkter Geltung (Buch 3) nur
einem würdigen Mitglied aus, das die Begabung noch nicht empfangen hat
und jetzt nicht empfängt. Ein Kind unter acht Jahren benötigt
keinen Tempelschein, aber ein Kind, das acht Jahre oder älter ist,
muss einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung haben, wenn es
an seine Eltern gesiegelt werden, an der Siegelung seiner Geschwister an die
Eltern teilnehmen oder (wenn zwölf Jahre oder älter) Taufen und
Konfirmierung für Verstorbene vollziehen soll. Andere Erfordernisse
für Mitglieder, die die Begabung nicht empfangen haben, sind zu Anfang
im Buch für Tempelscheine mit eingeschränkter Geltung
aufgeführt.
Für jemand, der einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung
erhält, gelten dieselben Würdigkeitsmaßstäbe wie
für diejenigen, die einen anderen Tempelschein erhalten.
Alle Mitglieder ab dem achten Lebensjahr (sofern sie zurechnungsfähig
sind) müssen getauft sein und einen Tempelschein haben, sonst
können sie nicht an ihre Eltern gesiegelt werden.
Wenn ein Mitglied, dessen Ehepartner die Begabung nicht erhalten hat,
für die Begabung empfohlen werden soll
Sie (Bischof bzw. Zweigpräsident) können mit jemandem, dessen
Ehepartner die Begabung nicht empfangen hat, das Tempelscheininterview erst
dann führen, wenn Ihnen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners
vorliegt. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine Anweisungen
1989, Seite 4.) Sowohl Sie als auch der Pfahlpräsident müssen sich
in eingehenden Gesprächen davon überzeugt haben, dass die in
der Begabung eingegangenen Verpflichtungen die eheliche Harmonie nicht
beeinträchtigen werden.
Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener Tempelscheine
Ist ein Tempelschein verlorengegangen oder entwendet worden oder wurde
er widerrufen, befindet sich aber noch im Besitz des Betreffenden, so
müssen Sie das sofort Ihrem Tempel bzw. der Tempelabteilung in Salt
Lake City (Temple Department, 50 East North Temple Street, Salt Lake City,
Utah 84150, Telefon 001-801-240-2395) melden. In der Meldung ist der Name
des Tempelscheininhabers, sein Geschlecht, die Nummer der Einheit, das
Ausstellungsdatum und die Registrierungsnummer anzugeben. Wenn ein ganzes
Tempelscheinbuch verlorengegangen oder gestohlen worden ist, muss die
erste und die letzte Registrierungsnummer gemeldet werden, außerdem
die Nummern der noch unbenutzten Formulare.
Sichere Verwahrung der Tempelscheinbücher
Verwahren Sie die Tempelscheinbücher sehr sorgfältig, um jede
Möglichkeit auszuschließen, dass sie in unrechte Hände
geraten. Notieren Sie die Registrierungsnummer des ersten und des letzten
Scheins von jedem Buch, und verwahren Sie diese Notiz an einem sicheren
Ort.
Sobald Sie alle Scheine in einem Buch ausgestellt haben, legen Sie es hinten
im Ordner ab, und bewahren Sie es dort mindestens ein Jahr nach dem letzten
Vierteljahr auf, in dem der letzte Schein ausgestellt wurde. Aufgrund dieser
Aufbewahrungszeit können Sie verlorene Tempelscheine melden. Danach
vernichten Sie das Buch durch Verbrennen oder in einem Aktenvernichter.
Verwenden Sie sämtliche Tempelscheine im Buch. Jedes Buch enthält
ein eigenes Bestellformular, so dass Sie nachbestellen können,
bevor der Vorrat aufgebraucht ist.
Gültigkeitsdauer
Alle Tempelscheine, außer der Tempelschein mit eingeschränkter
Geltung, der für Jugendliche einer Gemeinde ausgestellt wird, sind
nach dem Vierteljahr, in dem sie ausgestellt worden sind, ein Jahr lang
gültig. (Siehe untenstehende Übersicht.) Machen Sie jeden
Bewerber deutlich darauf aufmerksam, dass er nur dann in den Tempel
eingelassen wird, wenn er einen gültigen Tempelschein vorweist.
Gültigkeitsdauer für den Tempelschein mit eingeschränkter
Geltung (Buch 3):
- Der Tempelschein für eine Jugendgruppe aus einer Gemeinde, die
Taufen und Konfirmierung für Verstorbene vollziehen will, ist nur
für einen einzigen Tempelbesuch gültig.
- Wenn Eltern ältere Kinder zum Tempel mitnehmen, um Taufen und
Konfirmierungen für Verstorbene zu vollziehen, behalten sie alle
ausgestellten Tempelscheine, ob es sich nun um den Schein für ein
einzelnes Kind oder um einen Schein bzw. mehrere Scheine für mehrere
Kinder aus der betreffenden Familie handelt. Die Tempelscheine werden bei
jedem weiteren Tempelbesuch wieder vorgelegt. Sie werden ein Jahr nach dem
Vierteljahr, in dem sie ausgestellt worden sind, ungültig. Jugendliche,
die die Begabung nicht empfangen haben, müssen beim Tempelbesuch von
Erwachsenen beaufsichtigt werden.
- Unverheiratete Mitglieder über 21 Jahre und Jugendliche ab etwa 17
Jahren, die nicht mit einer Jugendgruppe den Tempel besuchen, können
den ihnen individuell ausgestellten Tempelschein mit eingeschränkter
Geltung behalten und ein Jahr lang verwenden.
Gültigkeitsdauer des Tempelscheins (ausgenommen ist der Tempelschein
mit eingeschränkter Geltung für eine Jugendgruppe aus einer
Gemeinde)
Mit dem Ausstellungsdatum
Dezember, Januar, Februar
März, April, Mai
Juni, Juli, August
September, Oktober, November
Ende der Gültigkeit nächstes Jahr am
28. (29.) Februar. Ein im Dezember ausgestellter Schein läuft Ende
Februar des übernächsten Jahres ab.
31. Mai
31. August
30. November
Anweisungen für das Interview
Wenn Sie ein Mitglied interviewen, müssen Sie mit großer Sorgfalt
vorgehen. Machen Sie klar, dass Sie den Herrn vertreten, wenn Sie zu
entscheiden haben, ob ein Mitglied würdig ist, sein heiliges Haus zu
betreten. Ein Mitglied darf den Tempelschein nur dann erhalten, wenn es
für würdig befunden worden ist. Überzeugen Sie sich, dass
der Bewerber in bezug auf die Richtlinien und Grundsätze der Kirche
würdig ist. Wenn ein Bewerber nicht gemäß den Richtlinien
und Grundsätzen der Kirche lebt, muss er wahre Umkehr beweisen,
ehe er einen Tempelschein erhalten kann. Aus der zufriedenstellenden
Beantwortung der Fragen ergibt sich im allgemeinen, dass der Betreffende
für einen Tempelschein würdig ist. Sie dürfen aber nicht
annehmen, wenn jemand schon einmal würdig gewesen ist, den Tempel zu
betreten, so brauche ein nachfolgendes Interview nur noch oberflächlich
geführt zu werden. Besprechen Sie die Interviewfragen mit jedem Bewerber
einzeln, und behandeln Sie jedes Interview vertraulich.
Wenn ein Tempelschein mit eingeschränkter Geltung nur für Taufen
und Konfirmierungen für Verstorbene ausgestellt wird, wird der Bewerber
nur vom Bischof oder von einem seiner beiden Ratgeber interviewt, nicht
aber von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft. Alle übrigen
Tempelscheine mit eingeschränkter Geltung bedürfen des Interviews
und der Unterschrift durch ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.
Wenn Sie jemanden für den Tempelschein interviewen, dürfen Sie
nicht auf persönliche, intime Angelegenheiten eingehen, die mit der
ehelichen Beziehung zwischen den Ehepartnern zu tun haben. Im allgemeinen
dürfen Sie von den hier aufgeführten Fragen nicht abweichen.
Falls jemand im Lauf des Interviews fragt, ob ein bestimmtes Verhalten
einwandfrei ist, gehen Sie nicht näher darauf ein; sagen Sie einfach,
wenn er sich über die Zulässigkeit seines Verhaltens so viele
Gedanken macht, dass er Fragen stellt, wäre es wohl am besten,
damit aufzuhören. Mit Einfühlungsvermögen und Weisheit
können Sie erreichen, dass solch eingehende Fragen beim Interview
gar nicht erst gestellt werden.
Die Fragen für das Tempelscheininterview
- Haben Sie festen Glauben an Gott, den ewigen Vater, und an seinen Sohn,
Jesus Christus, und an den Heiligen Geist, und haben Sie in dieser Hinsicht
ein Zeugnis?
- Haben Sie ein Zeugnis vom Sühnopfer Christi und von seiner Rolle
als Erretter und Erlöser?
- Haben Sie ein Zeugnis von der Wiederherstellung des Evangeliums in
diesen, den Letzten Tagen?
- Anerkennen Sie den Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen
der Letzten Tage als den Propheten, Seher und Offenbarer und als den einzigen
Menschen auf der Erde, der die gesamte Schlüsselgewalt des Priestertums
innehat und ermächtigt ist, sie auszuüben? Anerkennen Sie die
Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf
als Propheten, Seher und Offenbarer? Anerkennen Sie die übrigen
Generalautoritäten und die örtlichen Autoritäten der Kirche?
- Leben Sie das Gesetz der Keuschheit?
- Gibt es in Ihrem Verhalten gegenüber den Mitgliedern Ihrer Familie
irgend etwas, was mit den Lehren der Kirche nicht im Einklang steht?
- Unterstützen Sie oder haben Sie Verbindung mit Gruppen oder
Einzelpersonen oder stimmen Sie solchen zu, deren Lehren oder Handlungen
mit den von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
akzeptierten unvereinbar sind bzw. sich dagegen richten?
- Sind Sie bestrebt, die Bündnisse, die Sie eingegangen sind, zu
halten, an Ihrer Abendmahlsversammlung und Ihrer Priestertumsversammlung
teilzunehmen und im Einklang mit den Gesetzen und Geboten des Evangeliums
zu leben?
- Sind Sie im Umgang mit Ihren Mitmenschen ehrlich?
- Zahlen Sie den Zehnten voll?
- Befolgen Sie das Wort der Weisheit?
- Sind Sie geschieden, oder leben Sie jetzt aufgrund einer gerichtlichen
Verfügung von Ihrem Ehepartner getrennt? Falls ja:
- Sind Sie mit der Erfüllung Ihrer finanziellen und sonstigen
Verpflichtungen auf dem laufenden?
- Hat es im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung/Trennung irgendeine
Übertretung gegeben, die noch nicht mit Ihrem Bischof bzw.
Zweigpräsidenten bereinigt ist?
- Falls Sie die Tempelbegabung schon empfangen haben:
- Halten Sie sich an die Bündnisse, die Sie im Tempel eingegangen
sind?
- Tragen Sie das Garment sowohl nachts als auch tags, -- nämlich
gemäß der Unterweisung bei der Begabung und entsprechend dem
Bund, den Sie im Tempel eingegangen sind?
- Gibt es in Ihrem Leben irgendwelche Sünden oder Verfehlungen, die
mit einer Priestertumsautorität hätten bereinigt werden sollen,
aber nicht bereinigt wurden?
- Halten Sie sich für würdig, in das Haus des Herrn zu gehen
und dort an den heiligen Handlungen teilzunehmen?
Betonen Sie in jedem Interview, dass der Tempelschein sicher zu
verwahren ist. Er darf nie verliehen werden, und es ist dem Beamten, der
ihn ausgestellt hat, sofort zu melden, falls er verloren oder entwendet
wurde. (Siehe "Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener
Tempelscheine" auf der vorhergehenden Seite.)