Die Tempelscheinfragen

Die folgenden Fragen waren zwischen 1996 und 1999 für das Interview zur Aushändigung eines Tempelscheins in Benutzung. Die Fragen aus dem vorherigen Fragenkatalog wurden in Reihenfolge und Inhalt leicht überarbeitet.

Diese Seite gliedert sich in die Abschnitte
  • Das Anschreiben über die Änderung
  • Anweisungen für das Ausstellen des Tempelscheins
  • Das Ausstellen des Tempelscheins
  • Das Ausfüllen des Tempelschein-Formulars
  • Das Unterschreiben des Tempelscheins durch den Tempelpräsidenten
  • Der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung
  • Ein Mitglied, dessen Ehepartner die Begabung nicht erhalten hat
  • Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener Tempelscheine
  • Sichere Verwahrung der Tempelscheinbücher
  • Gültigkeitsdauer
  • Gültigkeitsdauer des Tempelscheins
  • Anweisungen für das Interview
  • Die Fragen für das Tempelscheininterview

    Das Anschreiben über die Änderung

    3. Mai 1996

    An alle Generalautoritäten, Gebietsautoritäten, Pfahl-, Missions- und Distriktspräsidenten, Bischöfe, Zweigpräsidenten und Tempelpräsidenten

    Neue Tempelschein-Formulare, Fragen und Anweisungen

    Sehr geehrte Brüder,

    in der Anlage finden Sie Kopien der revidierten Fragen und Anweisungen, die beim Tempelscheininterview und beim Ausstellen des Tempelscheins zu verwenden sind. Die Bischöfe und die Zweig-, Missions- und Tempelpräsidenten werden einen Vorrat an neuen Tempelschein-Formularen erhalten.

    Bitte verwenden Sie die neuen Formulare, Fragen und Anweisungen sofort nach Erhalt. Alle nicht verwendeten Formulare in Buch 1 sind in einem Aktenvernichter oder durch Verbrennen zu vernichten und nach Erhalt durch das neue Buch mit den Blanko-Formularen zu ersetzen. Wenn ein neuer Tempelschein ausgestellt wird, darf der Priestertumsführer nicht das Ablaufdatum des Tempelscheins eintragen. Dieses Datum wird im Tempel auf den Tempelschein gestempelt.

    Die neuen Tempelscheine werden nicht an Inhaber von noch gültigen Tempelscheinen vergeben, sondern erst dann, wenn diese erneuert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Erste Präsidentschaft

    Anweisungen für das Ausstellen des Tempelscheins

    Machen Sie sich mit den Anweisungen zum Tempel im Handbuch Allgemeine Anweisungen vertraut, darunter mit den Anweisungen zum Tragen und zur Pflege des Garments. Bei allen Angelegenheiten, die dort erörtert werden, ist strikte Vertraulichkeit zu wahren.

    Das Ausstellen des Tempelscheins

    Einem würdigen Mitglied können Sie jederzeit einen Tempelschein ausstellen. Halten Sie ein Ehepaar dazu an, sich gleichzeitig zu bewerben, führen Sie das Interview aber mit jedem der beiden einzeln.

    Das Ausfüllen des Tempelschein-Formulars

    Füllen Sie (Bischof, Ratgeber des Bischofs im Fall des Erneuerns bzw. Zweigpräsident) den Schein mit Durchschrift aus, und tragen Sie auch das Ausstellungsdatum ein. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine Anweisungen 1989, Seite 4.) Füllen Sie den Tempelschein leserlich und genau aus, und entnehmen Sie die Angaben dem Mitgliedsschein. Belassen Sie die rosa Kopie im Buch, und händigen Sie dem Bewerber das weiße Original aus.

    In einem Pfahl geht das Mitglied, dem ein Tempelschein, ein Schein für heilige Handlungen [Lebende] oder ein Schein mit eingeschränkter Geltung (dieser Schein gilt nur zum Vollziehen von Taufen oder Konfirmierungen) ausgestellt wurde, damit zu einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft, das dann ebenfalls mit dem Mitglied ein Interview führt und den Schein unterschreibt, wenn das Mitglied würdig ist.

    In einem Distrikt in einer Mission geht das Mitglied aus einem Zweig mit dem Tempelschein zum Distriktspräsidenten und anschließend zu einem befugten Mitglied der Missionspräsidentschaft, um interviewt zu werden. Wenn das Mitglied würdig ist, zeichnet der Distriktspräsident den Tempelschein mit seinen Initialen in der Spalte, wo der Zweigpräsident unterschrieben hat, ab und das Mitglied der Missionspräsidentschaft unterschreibt ihn.

    Jedes Mitglied, das, wie oben angeführt, einen Tempelschein erhält, muss persönlich vom Bischof, einem Ratgeber des Bischofs bzw. vom Zweigpräsidenten und von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft (oder in einer Mission von einem befugten Mitglied der Missionspräsidentschaft) interviewt werden. Der Pfahl- bzw. Missionspräsident muss jedes Mitglied, das sich um einen Schein für heilige Handlungen [Lebende] bewirbt, persönlich interviewen und zwar kurz bevor das Mitglied den Tempel besuchen wird.

    Wenn ein Mitglied die Begabung erhalten, an seinen Ehepartner gesiegelt oder im Tempel für Zeit getraut werden soll, muss es zusätzlich zum Tempelschein (Buch 1) einen Schein für heilige Handlungen [Lebende] (Buch 2) haben. Siehe die Richtlinien für die verschiedenen Arten von Tempelscheinen nach dem Zwischenblatt.

    Ein männliches Mitglied muss das Melchisedekische Priestertum tragen, um einen Tempelschein oder einen Schein für heilige Handlungen [Lebende] bekommen zu können.

    Bei einer Frau ist der Tempelschein immer auf ihren derzeitigen gesetzlichen Namen auszustellen, ganz gleich, ob sie geschieden und an wen sie gesiegelt ist.

    Wenn Sie einen Schein für heilige Handlungen [Lebende] für eine verheiratete Frau ausstellen, die in den Tempel geht, um die Begabung zu erhalten oder an ihren Mann gesiegelt zu werden, tragen Sie ihren vollständigen Ledigennamen ein und danach den derzeitigen Familiennamen in Klammern, z.B. Karin Monika Uffenheimer (Dietz).

    Das Unterschreiben des Tempelscheins durch den Tempelpräsidenten

    Wenn in außergewöhnlichen Fällen Mitglieder in abgelegenen Gebieten leben und nicht in der Lage sind, den Pfahl- bzw. Missionspräsidenten wegen eines Interviews und der Unterschrift auf dem Tempelschein zu erreichen, ist der Tempelpräsident bevollmächtigt, das Interview zu führen und die Unterschrift zu leisten. Dies ist nur dann gestattet, wenn das Zusammentreffen mit dem Pfahl- bzw. Missionspräsidenten mit übergebührlichen Reisekosten oder anderen außergewöhnlichen Umständen verbunden wäre.

    In solchen Fällen muss der Schein vom Bischof, von einem seiner Ratgeber (nur bei Erneuerung des Tempelscheins) bzw. vom Zweigpräsidenten unterschrieben werden. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine Anweisungen 1989, Seite 4.) Der Tempelpräsident spricht mit dem Missions- bzw. Pfahlpräsidenten, um sicherzustellen, dass dieser darüber informiert ist und dem Interview zustimmt.

    Der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung

    Stellen Sie den Tempelschein mit eingeschränkter Geltung (Buch 3) nur einem würdigen Mitglied aus, das die Begabung noch nicht empfangen hat und jetzt nicht empfängt. Ein Kind unter acht Jahren benötigt keinen Tempelschein, aber ein Kind, das acht Jahre oder älter ist, muss einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung haben, wenn es an seine Eltern gesiegelt werden, an der Siegelung seiner Geschwister an die Eltern teilnehmen oder (wenn zwölf Jahre oder älter) Taufen und Konfirmierung für Verstorbene vollziehen soll. Andere Erfordernisse für Mitglieder, die die Begabung nicht empfangen haben, sind zu Anfang im Buch für Tempelscheine mit eingeschränkter Geltung aufgeführt.

    Für jemand, der einen Tempelschein mit eingeschränkter Geltung erhält, gelten dieselben Würdigkeitsmaßstäbe wie für diejenigen, die einen anderen Tempelschein erhalten.

    Alle Mitglieder ab dem achten Lebensjahr (sofern sie zurechnungsfähig sind) müssen getauft sein und einen Tempelschein haben, sonst können sie nicht an ihre Eltern gesiegelt werden.

    Wenn ein Mitglied, dessen Ehepartner die Begabung nicht erhalten hat, für die Begabung empfohlen werden soll

    Sie (Bischof bzw. Zweigpräsident) können mit jemandem, dessen Ehepartner die Begabung nicht empfangen hat, das Tempelscheininterview erst dann führen, wenn Ihnen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners vorliegt. (Siehe Nachtrag 1991 zum Handbuch Allgemeine Anweisungen 1989, Seite 4.) Sowohl Sie als auch der Pfahlpräsident müssen sich in eingehenden Gesprächen davon überzeugt haben, dass die in der Begabung eingegangenen Verpflichtungen die eheliche Harmonie nicht beeinträchtigen werden.

    Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener Tempelscheine

    Ist ein Tempelschein verlorengegangen oder entwendet worden oder wurde er widerrufen, befindet sich aber noch im Besitz des Betreffenden, so müssen Sie das sofort Ihrem Tempel bzw. der Tempelabteilung in Salt Lake City (Temple Department, 50 East North Temple Street, Salt Lake City, Utah 84150, Telefon 001-801-240-2395) melden. In der Meldung ist der Name des Tempelscheininhabers, sein Geschlecht, die Nummer der Einheit, das Ausstellungsdatum und die Registrierungsnummer anzugeben. Wenn ein ganzes Tempelscheinbuch verlorengegangen oder gestohlen worden ist, muss die erste und die letzte Registrierungsnummer gemeldet werden, außerdem die Nummern der noch unbenutzten Formulare.

    Sichere Verwahrung der Tempelscheinbücher

    Verwahren Sie die Tempelscheinbücher sehr sorgfältig, um jede Möglichkeit auszuschließen, dass sie in unrechte Hände geraten. Notieren Sie die Registrierungsnummer des ersten und des letzten Scheins von jedem Buch, und verwahren Sie diese Notiz an einem sicheren Ort.

    Sobald Sie alle Scheine in einem Buch ausgestellt haben, legen Sie es hinten im Ordner ab, und bewahren Sie es dort mindestens ein Jahr nach dem letzten Vierteljahr auf, in dem der letzte Schein ausgestellt wurde. Aufgrund dieser Aufbewahrungszeit können Sie verlorene Tempelscheine melden. Danach vernichten Sie das Buch durch Verbrennen oder in einem Aktenvernichter.

    Verwenden Sie sämtliche Tempelscheine im Buch. Jedes Buch enthält ein eigenes Bestellformular, so dass Sie nachbestellen können, bevor der Vorrat aufgebraucht ist.

    Gültigkeitsdauer

    Alle Tempelscheine, außer der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung, der für Jugendliche einer Gemeinde ausgestellt wird, sind nach dem Vierteljahr, in dem sie ausgestellt worden sind, ein Jahr lang gültig. (Siehe untenstehende Übersicht.) Machen Sie jeden Bewerber deutlich darauf aufmerksam, dass er nur dann in den Tempel eingelassen wird, wenn er einen gültigen Tempelschein vorweist.

    Gültigkeitsdauer für den Tempelschein mit eingeschränkter Geltung (Buch 3):
    1. Der Tempelschein für eine Jugendgruppe aus einer Gemeinde, die Taufen und Konfirmierung für Verstorbene vollziehen will, ist nur für einen einzigen Tempelbesuch gültig.

    2. Wenn Eltern ältere Kinder zum Tempel mitnehmen, um Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene zu vollziehen, behalten sie alle ausgestellten Tempelscheine, ob es sich nun um den Schein für ein einzelnes Kind oder um einen Schein bzw. mehrere Scheine für mehrere Kinder aus der betreffenden Familie handelt. Die Tempelscheine werden bei jedem weiteren Tempelbesuch wieder vorgelegt. Sie werden ein Jahr nach dem Vierteljahr, in dem sie ausgestellt worden sind, ungültig. Jugendliche, die die Begabung nicht empfangen haben, müssen beim Tempelbesuch von Erwachsenen beaufsichtigt werden.

    3. Unverheiratete Mitglieder über 21 Jahre und Jugendliche ab etwa 17 Jahren, die nicht mit einer Jugendgruppe den Tempel besuchen, können den ihnen individuell ausgestellten Tempelschein mit eingeschränkter Geltung behalten und ein Jahr lang verwenden.

    Gültigkeitsdauer des Tempelscheins (ausgenommen ist der Tempelschein mit eingeschränkter Geltung für eine Jugendgruppe aus einer Gemeinde)

    Mit dem Ausstellungsdatum
    Dezember, Januar, Februar
    März, April, Mai
    Juni, Juli, August
    September, Oktober, November

    Ende der Gültigkeit nächstes Jahr am
    28. (29.) Februar. Ein im Dezember ausgestellter Schein läuft Ende Februar des übernächsten Jahres ab.
    31. Mai
    31. August
    30. November

    Anweisungen für das Interview

    Wenn Sie ein Mitglied interviewen, müssen Sie mit großer Sorgfalt vorgehen. Machen Sie klar, dass Sie den Herrn vertreten, wenn Sie zu entscheiden haben, ob ein Mitglied würdig ist, sein heiliges Haus zu betreten. Ein Mitglied darf den Tempelschein nur dann erhalten, wenn es für würdig befunden worden ist. Überzeugen Sie sich, dass der Bewerber in bezug auf die Richtlinien und Grundsätze der Kirche würdig ist. Wenn ein Bewerber nicht gemäß den Richtlinien und Grundsätzen der Kirche lebt, muss er wahre Umkehr beweisen, ehe er einen Tempelschein erhalten kann. Aus der zufriedenstellenden Beantwortung der Fragen ergibt sich im allgemeinen, dass der Betreffende für einen Tempelschein würdig ist. Sie dürfen aber nicht annehmen, wenn jemand schon einmal würdig gewesen ist, den Tempel zu betreten, so brauche ein nachfolgendes Interview nur noch oberflächlich geführt zu werden. Besprechen Sie die Interviewfragen mit jedem Bewerber einzeln, und behandeln Sie jedes Interview vertraulich.

    Wenn ein Tempelschein mit eingeschränkter Geltung nur für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene ausgestellt wird, wird der Bewerber nur vom Bischof oder von einem seiner beiden Ratgeber interviewt, nicht aber von einem Mitglied der Pfahlpräsidentschaft. Alle übrigen Tempelscheine mit eingeschränkter Geltung bedürfen des Interviews und der Unterschrift durch ein Mitglied der Pfahlpräsidentschaft.

    Wenn Sie jemanden für den Tempelschein interviewen, dürfen Sie nicht auf persönliche, intime Angelegenheiten eingehen, die mit der ehelichen Beziehung zwischen den Ehepartnern zu tun haben. Im allgemeinen dürfen Sie von den hier aufgeführten Fragen nicht abweichen. Falls jemand im Lauf des Interviews fragt, ob ein bestimmtes Verhalten einwandfrei ist, gehen Sie nicht näher darauf ein; sagen Sie einfach, wenn er sich über die Zulässigkeit seines Verhaltens so viele Gedanken macht, dass er Fragen stellt, wäre es wohl am besten, damit aufzuhören. Mit Einfühlungsvermögen und Weisheit können Sie erreichen, dass solch eingehende Fragen beim Interview gar nicht erst gestellt werden.

    Die Fragen für das Tempelscheininterview
    1. Haben Sie festen Glauben an Gott, den ewigen Vater, und an seinen Sohn, Jesus Christus, und an den Heiligen Geist, und haben Sie in dieser Hinsicht ein Zeugnis?

    2. Haben Sie ein Zeugnis vom Sühnopfer Christi und von seiner Rolle als Erretter und Erlöser?

    3. Haben Sie ein Zeugnis von der Wiederherstellung des Evangeliums in diesen, den Letzten Tagen?

    4. Anerkennen Sie den Präsidenten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage als den Propheten, Seher und Offenbarer und als den einzigen Menschen auf der Erde, der die gesamte Schlüsselgewalt des Priestertums innehat und ermächtigt ist, sie auszuüben? Anerkennen Sie die Mitglieder der Ersten Präsidentschaft und des Kollegiums der Zwölf als Propheten, Seher und Offenbarer? Anerkennen Sie die übrigen Generalautoritäten und die örtlichen Autoritäten der Kirche?

    5. Leben Sie das Gesetz der Keuschheit?

    6. Gibt es in Ihrem Verhalten gegenüber den Mitgliedern Ihrer Familie irgend etwas, was mit den Lehren der Kirche nicht im Einklang steht?

    7. Unterstützen Sie oder haben Sie Verbindung mit Gruppen oder Einzelpersonen oder stimmen Sie solchen zu, deren Lehren oder Handlungen mit den von der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage akzeptierten unvereinbar sind bzw. sich dagegen richten?

    8. Sind Sie bestrebt, die Bündnisse, die Sie eingegangen sind, zu halten, an Ihrer Abendmahlsversammlung und Ihrer Priestertumsversammlung teilzunehmen und im Einklang mit den Gesetzen und Geboten des Evangeliums zu leben?

    9. Sind Sie im Umgang mit Ihren Mitmenschen ehrlich?

    10. Zahlen Sie den Zehnten voll?

    11. Befolgen Sie das Wort der Weisheit?

    12. Sind Sie geschieden, oder leben Sie jetzt aufgrund einer gerichtlichen Verfügung von Ihrem Ehepartner getrennt? Falls ja:

      1. Sind Sie mit der Erfüllung Ihrer finanziellen und sonstigen Verpflichtungen auf dem laufenden?

      2. Hat es im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung/Trennung irgendeine Übertretung gegeben, die noch nicht mit Ihrem Bischof bzw. Zweigpräsidenten bereinigt ist?

    13. Falls Sie die Tempelbegabung schon empfangen haben:

      1. Halten Sie sich an die Bündnisse, die Sie im Tempel eingegangen sind?

      2. Tragen Sie das Garment sowohl nachts als auch tags, -- nämlich gemäß der Unterweisung bei der Begabung und entsprechend dem Bund, den Sie im Tempel eingegangen sind?

    14. Gibt es in Ihrem Leben irgendwelche Sünden oder Verfehlungen, die mit einer Priestertumsautorität hätten bereinigt werden sollen, aber nicht bereinigt wurden?

    15. Halten Sie sich für würdig, in das Haus des Herrn zu gehen und dort an den heiligen Handlungen teilzunehmen?
    Betonen Sie in jedem Interview, dass der Tempelschein sicher zu verwahren ist. Er darf nie verliehen werden, und es ist dem Beamten, der ihn ausgestellt hat, sofort zu melden, falls er verloren oder entwendet wurde. (Siehe "Die Meldung verlorener, entwendeter und widerrufener Tempelscheine" auf der vorhergehenden Seite.)


  • zurück
    mormonentum.de